Das verstehen wir unter Messen und Prüfen.
Was beinhaltet die Prüfung elektrischer Betriebsmittel?
Elektrische Anlagen und Geräte werden immer moderner, komplexer und anspruchsvoller müssen regelmäßig geprüft werden, damit man sicher arbeiten kann. Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung §14 und DGUV V3 §5. Der Arbeitgeber hat die Pflicht und Verantwortung, seine Anlagen vor der erstmaligen Verwendung sowie nach einer Änderung oder Instandsetzung prüfen zu lassen. Außerdem ist dieser verpflichtet diese Anlagen in einer festgelegten Frist einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung trägt der Unternehmer. Sachschäden sowie rechtliche Ansprüche bei Personenschäden werden bei Versicherungen aus der Haftung ausgeschlossen, wenn Anlagen oder Betriebsmittel nachweislich von einem nicht geprüften Gerät zerstört wurden.
Warum sollten Sie sich für mich entscheiden?
Ich bin ein erfahrener Prüfer und halte mich durch Weiterbildungen stets auf den neuesten Stand der Prüftechnik und Messtechnik. Mein Einsatz erfolgt mittels modernster Messtechnik und ich erstelle bei meiner Arbeit übersichtliche und rechtlich sichere Prüfprotokolle. Flexibilität und Kundenorientierung sind wesentliche Bestandteile mit meiner Zusammenarbeit mit Kunden. Vor und während eines Auftrags erfolgt eine ausführliche Kundenberatung für eine optimale Lösung. Die Wartung kann bei Bedarf auch am Wochenende durchgeführt werden, um die Ausfallzeiten gering zu halten.